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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Horst Witte Gerätebau Barskamp e.K.

 

1.0

Geltungsbereich, künftige Geschäfte

 

1.1

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Ihre entgegenstehenden oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis Ihrer entgegenstehenden oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung an Sie vorbehaltlos ausführen.

 

1.2

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen  gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Ihnen.

 

1.3

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen  gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

 

2.0

Angebote, Schriftform, Vertragsänderungen, Beratungen, Sonderanfertigungen, Urheberrechte

 

2.1

Ihre Aufträge binden uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung oder wenn wir mit deren Ausführung begonnen haben. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein maßgebend. An Stelle einer schriftlichen Bestätigung kann bei kurzfristiger Lieferung die von uns ausgestellte Rechnung treten.

 

2.2

Lieferverträge (Bestellungen und Annahmen) und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Lieferabrufen ist stets unsere schriftliche Bestätigung erforderlich.

 

2.3

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und Ihnen zum Zwecke der Ausführung des Vertrags getroffen wurden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.
Zusätzliche mündliche Vereinbarungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2.4

Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle Muster sind unverbindliche Typenmuster.
Auskünfte, Beratung über anwendungstechnische Fragen etc. erfolgen stets unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

2.5

Wir sind berechtigt, Änderungen des Vertragsinhaltes vorzunehmen, die aus technischen Weiterentwicklungen oder Verbesserungen begründet sind und durch die der Vertragsinhalt nicht wesentlich verändert wird.

 

2.6

Sie übernehmen die Verantwortung für Ihre Angaben sowie für alle Materialien, die Sie uns zur Verfügung stellen.

 

2.7

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedürfen sie unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

3.0

Preise, Gefahrübergang, Versicherung, Verpackung

 

3.1

Unsere Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer „ab Werk“, ausschließlich Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungstellung berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.2

Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile auf Sie über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Sie zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf Sie über

 

3.3

Auf Ihren Wunsch werden wir auf Ihre Kosten den Versand gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichern.

 

4.0

Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

 

4.1

Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf unser Konto zu leisten.

 

4.2

Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst und uns endgültig gutgeschrieben sind. Bankübliche Spesen gehen zu Ihren Lasten.

 

4.3

Rechtzeitige Bezahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können.

 

4.4

Bei Verzug oder Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank als Verzugsschaden geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, sofern wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen.

 

4.5

Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit sind wir berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen sofort fällig zu stellen und für ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen.

 

4.6

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, sonstige Abzüge irgendwelcher Art und die Zurückbehaltung des Kaufpreises oder eines Teiles desselben sind ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.

 

5.0

Lieferungen, Lieferzeit

 

5.1

Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich.

 

5.2

Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gelten nur unter der Voraussetzung vorheriger Klarstellung aller Einzelheiten zur Erfüllung der betreffenden Bestellung. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen durch Sie voraus. Die Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags behalten wir uns insoweit ausdrücklich vor.

 

5.3

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft rechtzeitig mitgeteilt wurde.
Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem Sie in Annahme- und Schuldnerverzug geraten sind.

 

5.4

Im Fall eines von uns verschuldeten Lieferverzugs ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird.

 

5.5

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadens-ersatzhaftung auf den für uns vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

5.6

In Fällen der höheren Gewalt, insbesondere bei betrieblichen oder verkehrstechnischen Störungen gleich welcher Art, teilweisem oder ganzem Ausfall der Licht-, Wärme-, Kraft- oder Rohstoffversorgung – sei es bei uns oder bei unseren Vorlieferanten – verschieben sich entsprechend die Lieferfristen. Bei lang anhaltenden Auswirkungen der höheren Gewalt sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

6.0

Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung, Inkasso

 

6.1

Sämtliche Waren bleiben unser Eigentum, bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen.

 

6.2

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung und Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gelten. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.

 

6.3

Die aus Weiterverkauf oder Be- und Verarbeitung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

 

6.4

Kommen Sie in Zahlungsverzug, können wir die Ware gemäß Eigentumsvorbehalt nach Ablauf einer angemessenen Frist zurück verlangen. Die durch freihändigen Verkauf erzielten Erlöse abzüglich angemessener Bearbeitungskosten werden angerechnet.

 

6.5

Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

 

7.0

Mängelrügen, Mängelhaftung, Schadensersatz

 

7.1

Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn die Ware unverzüglich nach Eingang untersucht worden ist und Mängel uns unverzüglich, spätestens sieben Kalendertage nach Eingang der Ware, schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel müssen uns innerhalb von fünf Kalendertagen nach Feststellung innerhalb der Gewährleistungszeit schriftlich mitgeteilt werden.

 

7.2

Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn – nach Verlasses unseres Werkes – der Schaden darauf beruht, dass die Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet oder einem anderen Verwendungszweck als vorgesehen zugeführt wurde bzw. die Verwendungsvorschriften, die Herstellervorschriften oder sonstige allgemein bekannte Regeln nicht beachtet wurden.

 

7.3

Ihre Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware, Falschlieferungen sowie der Verletzung von Nebenpflichten beschränken sich auf den Kaufpreisanteil, der der verbrauchten Warenmenge entspricht.

 

7.4

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Einschichtbetrieb und ordnungsgemäßer Handhabung der Liefergegenstände.

 

8.0

Gesamthaftung

 

8.1

Eine weitergehendere Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziffern vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

 

8.2

Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen.

 

8.3

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9.0

Sie sind nicht berechtigt, unsere Handelsnamen, Logos oder Warenzeichnen zu Ihrem eigenen oder zum Nutzen Dritter in Anspruch zu nehmen. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen Sie diese weder einzeln noch in Verbindung mit Ihren eigenen Handelsnamen, Warenzeichen oder Logos verwenden.
Erteilen wir die Zustimmung, dann müssen Sie sich strikt an die Richtlinien hinsichtlich Größe, Positionierung und Layout der Handelsnamen, Warenzeichen oder Logos halten.
Sollten von Ihnen eines unserer gewerblichen Schutzrechte rechtswidrig verletzt werden, tragen Sie in vollem Umfang alle Kosten bzw. ersetzen Sie uns alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die uns in diesem Zusammenhang entstehen. Hierzu gehören auch die Kosten für eine erforderliche Rechtsverfolgung.

 

10.0

Teilunwirksamkeit, Erfüllungsort,  ergänzendes Recht, Gerichtsstand

 

10.1

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

10.2

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz in Barskamp.

 

10.3

Sofern Sie Kaufmann sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, Sie auch an Ihrem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 


 

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